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Die Google-Steuer

Weil Internetgiganten wie Google oder Facebook bisher mit legalen Tricks um eine echte Besteuerung in Deutschland herumkommen, sollen nun deutsche Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Jeder, der in den letzten 7 Jahren Werbeanzeigen bei Google & Co geschaltet hat, soll 15% Steuern nachzahlen.

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Nach Angaben der ZDF Redaktion von „Frontal 21“ haben kürzlich zahlreiche bayerische Unternehmen vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten, 15% Quellensteuer nachzubezahlen. All diese Unternehmen haben in den letzten Jahren Onlinewerbung bei Google, Facebook und anderen Internetriesen geschaltet. Für einige Unternehmen bedeuten die teils immensen Beträge das wirtschaftliche Aus.

Bezahlte Werbung auf ausländischen Plattformen gelten demnach als Lizenzzahlungen, für die gemäß Einkommenssteuergesetz eine sogenannte Quellensteuer zu entrichten ist. Diese dürfen sich die deutschen Unternehmen bei den ausländischen Firmen zurückholen. Damit will der deutsche Staat offenbar den legalen Tricksereien von Google & Co entgegnen.

Das Steuervermeidungsmodell von Google

Der unternehmerische Wert der Firma Google liegt hauptsächlich in deren Suchmaschinentechnologie. Steuerrechtlich gehört diese demjenigen, der die meisten Risiken für die Entwicklung auf sich genommen hat. Die eigentliche Programmierarbeit können aber auch Drittfirmen übernehmen, so dass Google nur noch einen Buchhalter, einen Juristen für den Technologieschutz und Geld braucht, um die Drittfirmen zu bezahlen.

Aber wie nun verdient Google eigentlich sein Geld? Der US-Konzern vermietet einfach nur den Platz auf seinen Suchmaschinen-Seiten an Werbekunden. Die kaufen dort quasi eine Lizenz, die es ihnen erlaubt Werbung für ihr eigenes Unternehmen zu schalten. Das damit eingenommene Geld müsste Google nun eigentlich ganz normal versteuern. Doch durch legale Tricksereien spart sich der Konzern diese Ausgaben.

Der amerikanische Mutterkonzern gründete dafür zunächst eine Gesellschaft auf den Bermudas, allerdings nach irischem Recht. Es handelt sich also um ein irisches Unternehmen mit Verwaltung auf den Bermudas. Diese Gesellschaft gründete einen weiteren Ableger in den Niederlanden und dieser wiederum eine weitere Gesellschaft in Irland, die im Gegensatz zum Bermuda-Ableger auch einen realen Firmensitz dort hat.

Gemäß US-amerikanischen Recht darf eine Firma selber entscheiden, ob ihre ausländischen Gesellschaften als steuerlich eigenständig anzusehen sind oder ob sie als unsichtbare Firmen gelten sollen. Im zweiten Fall tut man so als ob sich das Geschäft der Gesellschaften unter dem der in den USA ansässigen Firma abspielt.Wenn nun keinerlei Einkommen dieser unsichtbaren ausländischen Gesellschaften an die Konzernmutter transferiert wird, gibt es für die USA auch nichts zu besteuern. Stattdessen besteuert der Staat, in dem die Gesellschaft ansässig ist, nach deren Steuerrecht.

Die niederländische Gesellschaft und die mit Firmensitz Irland werden von Google als solche unsichtbaren Gesellschaften behandelt. Der Bermuda-Ableger bekommt nun Geld, Buchhaltung und Juristerei und beaufftragt die US-Konzernmutter mit den Programmierarbeiten für eine Technologie wie die Suchmaschine. Die Technologie gehört also dann der Gesellschaft auf den Bermudas. Die niederländische Gesellschaft erhält von den Bermudas eine Lizenz für die Nutzung der Technologie, die dann an die irische Gesellschaft weitergegeben wird.

Der Kontakt mit dem Endkunden, der für die Schaltung von Werbeanzeigen Geld bezahlt, findet mit der irischen Google-Gesellschaft statt. Zahlt ein Kunde nun 100 Dollar für Werbung an diese Gesellschaft, muss diese 98 Dollar für die Gewährung der Unterlizenz an die niederändische Gesellschaft weiterbezahlen. Diese wiederum zahlt 96 Dollar weiter auf den Technologieinhaber auf den Bermudas. Der Gewinn von 96 Dollar muss auf den Bermudas nach geltendem lokalem Recht nicht versteuert werden. Die Firmen in Irland und den Niederlanden machen dagegen nur einen lächerlichen Gewinn von jeweils 2 Dollar. Statt 35 Dollar Steuern an das US-Finanzamt bei 100 Dollar Gewinn zahlt Google also nur 0,75 Dollar.

Deutsche Unternehmen sollen nun zahlen

Um den legalen Tricksereien ein Schnippchen zu schlagen, plant das Bundesfinanzministerium eine Quellensteuer von 15 % auf Online-Werbung, die über ausländische Unternehen gebucht wird. Dies bestätigte das Ministerium gegenüber der Wirtschaftswoche. Die Finanzämter in Bayern wurden angewiesen bereits Bescheide zu versenden, aber bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung die aktuellen Fälle offen zu halten. Die deutschen Unternehmer sollen sich das Geld bei Google, Facebook & Co wiederholen können. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, bleibt offen.

Jens Hofmann ist Web- und Grafikdesigner bei jotdesign

Fair geht anders

Global agierende Großkonzerne interessieren nationale Grenzen herzlich wenig. Den Staaten obliegt die Aufgabe legale Schlupflöcher endlich zu schließen. Den deutschen Unternehmer nun zur Kasse zu bitten vermittelt den Eindruck Google und Co tanzen dem deutschen Staat auf der Nase herum und er bedient sich daher lieber beim wehrlosen, deutschen Unternehmer. Wenn Deutschland es nicht schafft diesen Konzernen beizukommen, wieso sollte es dann der deutsche Unternehmer schaffen sich die gezahlten Steuern bei Google und Facebook wiederzuholen? Für mich ist das blinder Aktionismus fernab jeglicher Realität.

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